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Psychotherapie

Lebensfreude wiedergewinnen durch Auflösen hinderlicher Denkmuster und Üben, mit Gefühlen umzugehen.

Psychotherapie - Verhaltenstherapie

Psychotherapie

Psychotherapie sehe ich als einen Weg, der es Menschen ermöglicht, nach Innen zu schauen, um wieder den Kontakt zu sich herzustellen und erwünschte und notwendige Veränderungen auch im Außen umzusetzen.

Wir Menschen erleben in jeder Generation und jedem Zeitalter vielfältige Belastungen, seien es Persönliche (wie Konflikte, Verlust, Leid oder Stress) oder Globale (wie Krisen, Krieg oder Krankheiten).

Solche Belastungen fordern uns nicht nur heraus, sondern können uns krank machen, nicht nur körperlich, sondern auch seelisch und im sozialen Bereich.

Wie können wir Kraft schöpfen, wenn das Leben uns viel zumutet?
Wie können wir Lebenskrisen meistern und eine lebensmutige Haltung gewinnen?
Psychotherapie (übersetzt „Behandlung der Seele“) ist in schweren Zeiten eine sehr wirksame und wissenschaftlich anerkannte Methode, psychisch bedingtes Leid zu lindern und psychische Störungen erfolgreich zu behandeln.

Behandlungsangebot

Als staatlich anerkannter Psychologischer Psychotherapeut behandle ich Erwachsene, Kinder und Jugendliche.

Zu meinen Schwerpunkten zählen u. a.

  • Anpassungsstörungen (z. B. nach Trennung, Trauer/Verlust, Krankheit, Mobbing)
  • Ängste (z. B. in Menschenmengen, in engen Räumen, vor Tieren, etc.)
  • Burn-Out (z. B. dauernd erschöpft, kraftlos, müde oder matt, Überlastung am Arbeitsplatz oder in der Familie)
  • Depressionen (z. B. kein Antrieb, schlechte Stimmung, keine Freude, Selbstmordgedanken, Entscheidungsschwäche oder Konzentrationsprobleme)
  • Essstörungen (z. B. Magersucht, Ess-Brech-Sucht, Übergewicht)
  • Panikattacken (z. B. plötzlich starke Angst, Herzrasen, Schweißausbrüche, Beklemmungsgefühl, Zittern)
  • Persönlichkeitsstörungen (z. B. Abhängigkeit von anderen, labile Stimmung, zwanghaftes oder ängstliches Verhalten, Eifersucht)
  • Posttraumatische Belastungsstörung (z. B. Flashbacks und permanente Anspannung nach einem Unfall oder Gewaltverbrechen)
  • Zwänge (z. B. sich aufdrängende oder aggressive Gedanken, Wasch- oder Zählzwang, alles kontrollieren müssen)

Behandlungskonzept

Innerhalb verschiedener psychotherapeutischer Verfahren ist mein Schwerpunkt die Verhaltenstherapie.

Sie geht davon aus, dass menschliches Verhalten und Erleben durch lebenslange Erfahrungen erlernt sind.

Sie ist eine gedanken- und handlungsorientierte, lösungsbezogene Therapieform.

In psychotherapeutischen Gesprächen und praktischen Übungen werden Denken, Fühlen und Handeln hinterfragt und an die individuellen Zielvorstellungen angepasst und neu eingeübt.

In meiner Therapie geht es aber nicht nur um die Behandlung von Symptomen, sondern auch um die Aspekte von Sinn- und Zukunftsorientierung für Ihr Leben.

Neue Entwicklungen aus der erfolgreichen Kognitiven Verhaltenstherapie (KVT) betonen heute stärker Elemente wie Training der Fertigkeiten und Emotionsregulation.

So integriere ich in meiner therapeutischen Arbeit insbesondere die nachfolgenden Therapieformen:
  • ACT (vgl. engl. act = handeln) hat als Ziel, die psychische Flexibilität zu erhöhen. Menschen sollen (wieder) lernen, im vollen Kontakt mit sich und der Gegenwart, flexibel und angemessen jeweils auf die Erfordernisse der aktuellen Situation zu reagieren. Eine akzeptierende Haltung und eine klare Orientierung an persönliche Werte sollen dazu dienen, entschlossenes Handeln zu fördern und einen Weg zu einem wert- und sinnvollen Leben aufzuzeigen.

    (Weiterführende Literatur siehe u. a.: Hayes, S. C., Strosahl, K. D. & Wilson K. G. (2003). Akzeptanz- und Commitment-Therapie ACT – ein existentieller Ansatz zur Verhaltensänderung. München: CIP-Medien.)

  • DBT wurde ursprünglich zur Behandlung von chronisch suizidalen Patienten mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung entwickelt. Dieses Verfahren betont Akzeptanz und Validierung eines augenblicklich auftretenden Verhaltens mit dem Ziel, Selbst-Kontrolle zu lernen und emotionales Leiden zu verringern. Innerhalb einer dialektischen Betrachtungsweise soll eine Balance zwischen gegensätzlichen Standpunkten, dem Annehmen von Leid und Schmerz vs. dem Drängen auf Veränderung entwickelt werden.

    (Weiterführende Literatur siehe u. a.: Linehan, M. (1996). Dialektisch-Behaviorale Therapie der Borderline-Persönlichkeitsstörung. München: CIP-Medien.)

Ablauf

Erstkontakt
Eine Terminvereinbarung zum Erstgespräch erfolgt in der Regel telefonisch, per E-Mail oder online über meine Website.

Um mir vorab ein möglichst umfassendes Bild von Ihnen, Ihrem aktuellen Befinden und Ihren Anliegen machen zu können, bitte ich Sie diesen Fragebogen auszufüllen und mir vorab per Post zurückzuschicken bzw. zum Gespräch mitzubringen.
Download: Fragebogen Erstgespräch PDF

Erstgespräch
Im ersten persönlichen Gespräch interessiere ich mich für Ihr Anliegen, die Umstände der Problematik und Ihre derzeitige Lebenssituation. Sie haben die Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen. Ich gebe Ihnen meine erste Einschätzung, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt. Wir besprechen das weitere Vorgehen nach Ihren Wünschen. Sie können in unserem beidseitigen Kennenlernen dann besser einschätzen, ob Sie sich eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.

Diagnostik und Probatorik
In den ersten 4-5 Stunden (sog. probatorische Sitzungen) schließen wir u.a. mit Fragebögen die Diagnostik ab, erarbeiten uns ein tieferes Problemverständnis und besprechen Ihre Ziele und geplante Methoden. Sofern Sie sich für eine Therapie entscheiden, erfolgt meine Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse.

Therapie
Nach Bewilligung durch Ihre Krankenkasse beginnt die eigentliche Therapie.

Je nach Antragstellung wird zwischen der Kurzzeittherapie (KZT) mit bis zu 24 Therapieeinheiten und einer Langzeittherapie (LZT) mit bis zu insgesamt 60 Therapieeinheiten unterschieden. Die Zeitdauer aller Sitzungen ist auf 50 Minuten festgelegt, die Therapiestunden erfolgen nach Absprache. Neben den Einzelsitzungen können Sitzungen mit Bezugspersonen (z.B. mit dem Partner, den Eltern) stattfinden.

Kosten

Für Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz bin ich mit allen privaten und gesetzlichen Krankenkassen und Kostenträgern abrechnungsberechtigt und zertifiziert.

Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Ich informiere Sie über die genaue Vorgehensweise im Erstgespräch. Bringen Sie dazu bitte Ihre Versicherungskarte zum Termin mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte beiliegender Broschüren der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB).

Download:
KVB Flyer psychotherapeutisches Versorgungsangebot PDF
KVB Patienteninformation Psychotherapie PDF


Private Krankenversicherung, Beihilfe
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, welchen Tarif Sie mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Die meisten privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen anteilig die Kosten für eine Psychotherapie. Meist erwarten sie nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die ersten fünf probatorischen Sitzungen werden mit dem 2,3-fachen Satz zu je 100, 56 Euro berechnet, die nachfolgenden Therapiesitzungen kosten je 135,- Euro (3,1-facher Satz).

Selbstzahler
Sie können sich aus verschiedenen Gründen immer dafür entscheiden, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. Formalitäten sind für Sie dann nicht entscheidend. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).  Analog zur Privaten Krankenversicherung kostet eine Sitzung über 50 Minuten ebenfalls 135,- Euro (3,1-facher Satz).

Ausfallhonorar
In meiner Praxis arbeite ich nach einem verbindlichen Bestellsystem und reserviere für jeden Patienten exklusiv 50 Minuten.

Um einen reibungslosen Praxisablauf für alle Patienten zu gewährleisten und Interessierten auf der Warteliste so bald wie möglich einen Termin anbieten zu können, ist es notwendig, dass Sie bitte mindestens 24 Stunden vor dem Termin eine eventuelle Änderung mitteilen.

Wenn dies einmal nicht möglich sein sollte, berechne ich unabhängig von dem Grund der Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 75,- Euro. Dieses wird von den Krankenversicherungen nicht erstattet.